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Aufhebung der Maskenpflicht im Gebäude

Aufhebung der Maskenpflicht


Icon, zwei Personen mit Nase-Mund-Schutzmasken   Bildrechte: MJ: Freigabe nur für Justizbehörden
Maskenpflicht im Gebäude
Die Maskenpflicht am Amtsgericht Emden wurde aufgehoben. Wir sind zu den gewohnten Sprechzeiten auch wieder uneingeschränkt persönlich zu erreichen. Wir möchten trotzdem darum bitten bei Krankheitssymptomen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. Vielen Dank!
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