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Juristischer Vorbereitungsdienst

Erste Pflichtstation:
5 Monate bei einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen

Zweite Pflichtstation:
3 Monate bei einer Staatsanwaltschaft

Dritte Pflichtstation:
3 Monate bei einer Verwaltungsbehörde Vierte Pflichtstation:
9 Monate bei einer/einem Rechtsanwältin/Rechtsanwalt

Wahlstation:
4 Monate in einem der folgenden Schwerpunktbereiche:

- Zivil- und Strafrecht

- Staats- und Verwaltungsrecht

- Wirtschafts- und Finanzrecht

- Arbeits- und Sozialrecht

- Europarecht

Ausbildung am Arbeitsplatz
Die Zuweisung zu den einzelnen Ausbildungsstellen erfolgt in den ersten drei Stationen von Amts wegen und zwar unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Kapazitäten und der persönlichen Belange der Referendarinnen/Referendare.
In der dritten Pflichtstation erfolgt die Zuweisung an eine Regierungsvertretung, die ihrerseits an ein Dezernat der Regierungsvertretung, eine Kommunalbehörde oder eine andere Verwaltungsbehörde weiter zuweist. In den übrigen Stationen sind die Ausbildungsstellen wählbar. Eine Einverständniserklärung der gewählten Stelle ist nur bei ordentlichen Gerichten oder Staatsanwaltschaften entbehrlich.

Arbeitsgemeinschaften
Arbeitsgemeinschaften finden grundsätzlich in allen Stationen statt. Befreiungsmöglichkeiten gibt es insbesondere in der Wahlstation.

Ausbildung an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer
Eine Ausbildung in Speyer kann in der dritten Pflichtstation und in der Wahlstation erfolgen.

Ausbildung im Ausland
Eine Ausbildung im Ausland ist möglich, insbesondere in der Wahlstation, ggfs. aber auch in den drei letzten Monaten der vierten Pflichtstation.

Urlaub
In den kürzeren Stationen sollte weniger Erholungsurlaub als in den längeren genommen werden. Wünschenswert ist, dass in den dreimonatigen Stationen allenfalls 10 Arbeitstage Erholungsurlaub genommen werden. In Einführungsphasen und in Blockveranstaltungen der Arbeitsgemeinschaften sowie während einer Ausbildung an der Verwaltungshochschule in Speyer darf Urlaub nicht genommen werden.

Nebentätigkeiten
Die Aufnahme einer Nebentätigkeit bedarf der vorherigen Genehmigung durch das Oberlandesgericht. Vom zeitlichen Umfang her darf eine Nebentätigkeit acht Stunden wöchentlich nicht überschreiten. Ausnahme: Eine Tätigkeit als wissenschaftliche Hilfskraft an einer Universität darf höchstens 46 Stunden monatlich betragen.

Personalvertretung
Im März eines jeden Jahres wird ein Referendarpersonalrat gewählt. Die Wahl findet in einer Wahlversammlung statt, an der jede Referendarin/jeder Referendar teilnehmen kann. Die Amtszeit des Personalrats beträgt ein Jahr.

Zweite juristische Staatsprüfung
Die zweite juristische Staatsprüfung besteht aus acht Aufsichtsarbeiten und einer mündlichen Prüfung, die einen Aktenvortrag und Prüfungsgespräche umfasst.

Aufsichtsarbeiten
Die Aufsichtsarbeiten werden gegen Ende der vierten Pflichtstation und zu Beginn der Wahlstation geschrieben. Eine Aufsichtsarbeit kann nach Wahl als strafrechtliche oder als öffentlich-rechtliche Klausur geschrieben werden. Die Rechtsgebiete der restlichen sieben Aufsichtsarbeiten sind festgelegt.

Aktenvortrag
Dem Vortrag liegt ein Aktenfall aus dem von dem Prüfling gewählten Schwerpunktbereich zugrunde. Der Prüfling kann wählen, welchem Teilbereich der Vortrag zu entnehmen ist. Die Aufgabe wird dem Prüfling eine Stunde vor der mündlichen Prüfung übergeben.

Weitere Informationen
Näheres zum Vorbereitungsdienst enthält die vom Niedersächsischen Justizministerium herausgegebene Broschüre "Der juristische Vorbereitungsdienst in Niedersachsen", die zum Download bereit steht.


Allgemeines
Ablauf und Inhalt des juristischen Vorbereitungsdienstes sind durch das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen vom 18. September 2003 (Nds. GVBl. Seite 346), die Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Niedersächsischen Gesetz zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen (Nds. GVBl. Seite 356) und die Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Zulassungs- und Auswahlverfahren für die Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst (Nds. GVBl. Seite 355) neu geregelt worden. Die Änderungen wirken sich erstmals auf Bewerber aus, die sich zum ersten Einstellungstermin im Jahre 2004 um Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst bewerben. Im einzelnen gilt nach neuem Recht Folgendes:

Einstellungstermine
01. März, 01. Juni, 01. September und 01. Dezember eines jeden Jahres.

Bewerbungsfrist
Bewerbungen sind frühestens 5 und spätestens (Poststempel ein Tag vor Fristablauf) zwei Monate vor dem jeweiligen Einstellungstermin zu stellen.

Bewerbungsunterlagen
Einzureichen sind bei der Bewerbung:
  • beglaubigte Abschrift des Zeugnisses der 1. Staatsprüfung,
  • Lebenslauf,
  • Erklärung über die Staatsangehörigkeit.
Einstellungsaussichten
Einstellungen erfolgen nach Leistung (Punktzahl des ersten Staatsexamens) und nach Wartezeit (ein Wartepunkt je erfolgloser Bewerbung). Wegen der Schwankungen in der Bewerberzahl ist eine konkrete Aussage zu der Qualifikationsgrenze auf der Leistungsliste und der Länge der Wartezeit nicht möglich.

Status der Referendarinnen/Referendare
Die zum juristischen Vorbereitungsdienst zugelassenen Bewerber werden in ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis zum Land Niedersachsen übernommen. Sie erhalten eine Unterhaltsbeihilfe. Sie sind in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig. Beamtenrechtliche Zuwendungen (u. a. Beihilfe oder Sonderzuwendungen) werden nicht gewährt.

Ablauf des Vorbereitungsdienstes
Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in

Bild zum Thema Juristenausbildung Bildrechte: grafolux & eye-server
Merkblatt für die Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst nebst Formular für die Bewerbu

  Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Niedersachsen
(PDF, 0,03 MB)

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