Ratgeber der Justiz
Ratgeber für gerichtliche Verfahren
Seit dem 1. Januar 2011 gelten in Niedersachsen für allgemeine Beeidigung von Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie für die Ermächtigung von Übersetzerinnen und Übersetzer neue gesetzliche Regelungen.
Neuerungen im Dolmetscherwesen
Die Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank ist in dem bundesweiten Justizportal www.justiz.de unter der Rubrik „Onlinedienste“ zu finden. Hierüber können die öffentlichen Daten der eingetragenen Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer von allen Bürgerinnen und Bürgern eingesehen werden. Daneben ist die Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank auch unter folgender URL aufrufbar:
In dieser Datenbank besteht die Möglichkeit, einzeln oder kombiniert nach bestimmten Dolmetscherinnen und Dolmetschern sowie Übersetzerinnen und Übersetzern über den Namen, den Ort oder die Sprache zu recherchieren. Nach Auswahl eines bestimmten Treffers in der Ergebnisliste werden Details wie die angebotenen Sprachen oder Kontaktdaten angezeigt.