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Hausordnung für Besucherinnen und Besucher des Amtsgerichts Emden

I. Geltungsbereich der Hausordnung

Diese Hausordnung gilt für alle Bereiche des Amtsgerichts Emden, einschließlich der zum Gebäude gehörenden Freifläche. Hierzu gehören das Grundstück und das Gebäude Ringstraße 6, 26721 Emden.

II. Zutritt zum Gerichtsgebäude

  • 1. Auf Verlangen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wachtmeisterei haben alle Besucher, die das Gerichtsgebäude betreten wollen, den Zweck ihres Aufenthalts anzugeben.
  • 2. Mitgebrachte Taschen oder Behältnisse sind auf Verlangen zu öffnen und deren Inhalt vorzuzeigen.
  • 3. Personen, die den Bestimmungen dieser Hausordnung zuwider handeln, können aus dem Gebäude gewiesen werden.
  • 4. Ein Hausverbot wird durch den Direktor des Amtsgerichts oder einen von diesen beauftragen Vertreter erteilt. Es gilt für den gesamten Gebäudekomplex.
  • 5. Es kann ferner aus besonderem Anlass die Zutrittsberechtigung von Besuchern oder Besuchergruppen für das gesamte Justizgebäude eingeschränkt werden.

III. Ordnung im Justizgebäude

  • 1. Im gesamten Gebäude sind grundsätzlich Ruhe und Ordnung zu bewahren.
  1. Besuchern des Gebäudes ist das Mitbringen von Gegenständen, die für körperliche Angriffe oder die Störung von Gerichtsverhandlungen missbraucht werden, nicht gestattet.

Hierzu zählen u.a.: Scheren, Nagelfeilen, Pistolen (außer Dienstwaffen), Gasprays/Pfeffersprays, Werkzeuge, Glas- und Gasflaschen, Dosen, Luftpumpen, Druckluftfanfaren und Trillerpfeifen. Gegenstände, die möglicherweise dem Waffengesetz unterliegen, werden eingezogen und der Polizei übergeben.

  1. Bei Betreten der Sitzungssäle sind Handys, Smartphones oder ähnliche Geräte auszuschalten. Die Aufrechterhaltung der Ordnung während der Sitzungen und den unmittelbar angrenzenden Bereichen obliegt den Vorsitzenden Richtern gemäß § 176 GVG.
  2. Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit sowie zur Gewährleistung von Ruhe und Ordnung kann durch die Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister eine Kontrolle von Personen und Sachen vorgenommen werden.
  3. Die Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister haben auch im Übrigen in eigener Verantwortung alle erforderlichen Ordnungs- und Sicherheitsmaßnahmen wahrzunehmen. Ihren Weisungen ist Folge zu leisten.
  4. Das Mitbringen und jeglicher Verzehr von alkoholischen Getränken sind im gesamten Gebäude des Amtsgerichts Emden untersagt.
  5. Fundsachen sind bei der Kasse (Zimmer 3) abzugeben.

IV. Schlussbestimmungen

1. Über Ausnahmen von Bestimmungen dieser Hausordnung entscheidet der Direktor des Amtsgerichts oder ein von ihm beauftragter Vertreter.

2. Diese Hausordnung tritt mit heutigem Datum in Kraft.

Emden, den 16. März 2017

gez. Bergholz

Direktor des Amtsgerichts

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