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Wir weisen nochmals darauf hin, dass nach derzeitiger Rechtslage das Einreichen von Klagen, Klageerwiderungen, anderen Anträgen und Schriftsätzen per E-Mail keine rechtliche Wirkung entfaltet und die Wahrung von Fristen durch Einreichung von Erklärungen per E-Mail nicht möglich ist.

Bitte übermitteln Sie derartige Erklärungen nicht in elektronischer Form, sondern auf dem Postwege oder mittels Telefax (04921 951-500).

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