Zwangsversteigerungen des Amtsgerichts Emden
Hier finden Sie Versteigerungstermine des Amtsgerichts Emden.
Die Veröffentlichung der Zwangsversteigerungstermine im Internet dient Ihrer unverbindlichen Information. Die verbindliche Veröffentlichung erfolgt im Niedersächsischen Staatsanzeiger.
Alle Angaben ohne Gewähr!
Die Zwangsversteigerungen finden statt im Sitzungssaal (Raum 25) des Amtsgerichts Emden, Ringstraße 6.
Da Termine kurzfristig aufgehoben werden können, empfiehlt sich eine telefonische Rückfrage kurz vor dem Termin unter:
0 49 21 / 95 12 30 oder 250.
Die Gutachten können eingesehen werden:
in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr
im Amtsgericht Emden, Zimmer 30
Hinweis für Zwangsversteigerungstermine ab dem 01.02.2007
Ab dem 01.02.2007 ist eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung im Versteigerungstermin ausgeschlossen.
Bieter müssen evtl. 10 % des Verkehrswertes als Sicherheit leisten.
Zur Sicherheitsleistung sind Bundesbankschecks und Verrechnungsschecks geeignet, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin ausgestellt sein dürfen.
Die Schecks müssen von der Bundesbank oder einem Kreditinstitut, welches im Geltungsbereich des ZVG zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigt ist, ausgestellt und im Inland zahlbar sein.
Weitere Erklärungen zum Verfahrensablauf entnehmen Bietinteressenten bitte dem zum Download angebotenen Informationsblatt.
Informationsblatt für Bietinteressenten
Ab dem 01.01.2017 anstehende Zwangsversteigerungstermine des Amtsgerichts Emden können Sie nur noch in einem neu geschaffenem "ZVG-Portal"
sehen.
Mit diesem Portal haben die Landesjustizverwaltungen eine Plattform zur Information über Zwangsversteigerungsverfahren geschaffen. In einer Übersicht werden im "ZVG-Portal" die Gerichte aufgeführt die Veröffentlichungen zu Zwangsversteigerungsverfahren über dieses Portal bekannt machen.
Im "ZVG-Portal" finden Sie auch wichtige Hinweise für Bieter.
Zwangsversteigerungen
Hier finden Sie weitere Versteigerungstermine.
Die Veröffentlichung der Zwangsversteigerungstermine im Internet dient Ihrer unverbindlichen Information. Die verbindliche Veröffentlichung erfolgt im Niedersächsischen Staatsanzeiger.
Alle Angaben ohne Gewähr!