Berufe bei Gericht: Justizfachwirt(in)
Allgemeines Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte sind als Beamtinnen und Beamte des mittleren Justizdienstes bei den Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten, Verwaltungsgerichten, dem Oberverwaltungsgericht, den Sozialgerichten, dem Landessozialgericht und den Staatsanwaltschaften tätig. Ihre Tätigkeit ist vielseitig und verantwortungsvoll. Zu ihren Aufgaben, die sie mit Hilfe moderner Informations- und Kommunikationstechniken durchführen, gehört in erster Linie die Abwicklung des Geschäftsbetriebes in der Geschäftsstelle und in den Serviceeinheiten, d. h. die Verwaltung der Akten, der Umgang mit dem Publikum sowie die Aufnahme von Anträgen und Erklärungen. Weitere wichtige Aufgaben sind die Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen, die Anordnung von Zustellungen und Ladungen sowie die Verwaltung der gerichtlichen Zahlstelle. Der Zuständigkeitsbereich des mittleren Justizdienstes umfasst dabei auch Tätigkeiten, die in besonderem Maße weitreichende eigene Entscheidungen und eine selbstständige Sachbearbeitung erfordern. Dazu gehören z. B. die Berechnung und Festsetzung der Entschädigungen für Zeugen und Sachverständige, die Berechnung und Einziehung von Gerichtskosten, das Führen der lnsolvenztabelle, die Erteilung von vollstreckbaren Ausfertigungen von Urteilen und gerichtlichen Vergleichen sowie die Berechnung von Reisekostenvergütungen. Diese Aufzählung der Aufgaben ist nicht vollständig. Sie macht aber deutlich, dass die Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte eine wichtige Kontaktstelle zwischen der Justiz und dem Bürger darstellen. Von ihrem Geschick und ihren Kenntnissen hängt es in vielen Fällen ab, ob die Justiz ihre Aufgaben erfüllen kann und ob die Bevölkerung, wenn sie mit der Justiz zu tun hat, in ihren berechtigten Erwartungen nicht enttäuscht wird. Der Beruf erfordert deshalb Sorgfalt und Gründlichkeit, vielseitige Fachkenntnisse und - wegen des steten Umganges mit dem Publikum - ein gutes Einfühlungsvermögen. Ausbildung Die Ausbildung wird derzeit reformiert. In diesem Zusammenhang werden Änderungen des Ausbildungsbeginns, der Dauer und des Ablaufs erwogen. Wer Justizfachwirtin oder Justizfachwirt werden möchte, hat eine spezielle Ausbildung zu durchlaufen. In jedem Fall ist Voraussetzung, dass das 35. Lebensjahr, im Fall der Schwerbehinderung das 40. Lebensjahr, noch nicht vollendet ist. Die Altersgrenze gilt nicht für Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins und für Bewerber, die die Voraussetzung des § 7 Abs. 2 des Soldatenversorgungsgesetzes erfüllen. Bei Bewerberinnen und Bewerbern, die wegen Betreuung mindestens eines mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter 18 Jahren von einer Bewerbung um Einstellung vor Vollendung des 35. Lebensjahres abgesehen haben, tritt an die Stelle des Höchstalters von 35 Jahren ein Höchstalter von 38 Jahren. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Zur Ausbildung kann zugelassen werden, wer
Grundkenntnisse im Tastschreiben, im Betriebssystem Windows und im Textverarbeitungssystem Word sind erwünscht und hilfreich. Die Ausbildung dauerte bislang zwei Jahre und begann am 1. August eines jeden Jahres. Eine Verlängerung der Ausbildungszeit auf 2 Jahre und 6 Monate und des Beginns wird derzeit erwogen. Sie gliedert sich in drei Abschnitte:
Am Ende des dritten Ausbildungsabschnitts findet die Laufbahnprüfung statt, die aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil besteht. Laufbahn und Besoldung Während der Ausbildung (Vorbereitungsdienst) sind die Anwärterinnen und Anwärter Beamtinnen und Beamte auf Widerruf. Sie erhalten in dieser Zeit Anwärterbezüge. Verheiratete erhalten einen Zuschlag. Die Anwärterbezüge sind zu versteuern, es brauchen aber keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt zu werden. Bei Krankheit erhalten die Anwärterinnen und Anwärter wie alle Beamtinnen und Beamte eine Beihilfe, die die entstehenden Kosten zu einem Teil - z. B. bei Ledigen 50 % - deckt. Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung über den restlichen Prozentsatz ist daher ratsam. Eine Beihilfe wird auch bei Geburten gewährt. Nach bestandener Laufbahnprüfung sind die Absolventinnen und Absolventen berechtigt, die Berufsbezeichnung "Justizfachwirtin/Justizfachwirt" zu führen und werden im Allgemeinen in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen. Sie führen dann die Bezeichnung "Justizsekretärin z. A." oder "Justizsekretär z. A." (zur Anstellung). Ein Rechtsanspruch auf Übernahme besteht jedoch nicht. Nach einer Probezeit von in der Regel 2 Jahren folgt die Anstellung als Justizsekretärin oder Justizsekretär, frühestens mit der Vollendung des 27. Lebensjahres die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Beförderungen bis zur Justizamtsinspektorin oder zum Justizamtsinspektor sind möglich. Die Höhe der Besoldung ist im Bundesbesoldungsgesetz festgelegt. Zur Laufbahn des mittleren Justizdienstes gehören die Besoldungsgruppen A 6 bis A 9 mit Zulage. Ihre Bewerbung richten Sie nach Möglichkeit bis zum 1. Oktober des Vorjahres an die Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle oder Oldenburg, bzw. das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg oder das Landessozialgericht Niedersachsen in Celle. Der Bewerbung sollen folgende Unterlagen beigefügt werden:
Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich für eine Bewerbung beim Oberlandesgericht Braunschweig bitte an Frau Lorek (Tel. 0531/488-2412) oder Frau Demirtas (Tel. 0531/488-2413). Falls Sie sich für eine Bewerbung bei einer anderen Mittelbehörde interessieren, wenden Sie sich bitte an: Oberlandesgericht Celle, Schloßplatz 2, 29221 Celle, Tel. 05141/2060 Oberlandesgericht Oldenburg, Richard-Wagner-Platz 1, 26135 Oldenburg, Tel.: 0441/2200 Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Uelzener Straße 40, 21335 Lüneburg, Tel.: 04131/7180 oder Landessozialgericht Niedersachsen, Georg-Wilhelm-Straße 1, 29223 Celle, Tel.: 05141/9620. |