|
Bitte beachten Sie folgendes:
- Der Antrag auf Einstellung in den Richterdienst des Landes Niedersachsen ist zweifach einzureichen.
- Die Erklärungen zu Ziffer 2.2 des Merkblattes können in dem Antrag enthalten sein oder auf einem gesonderten Blatt stehen.
- Die Anlagen zu dem Einstellungsantrag sind zweifach einzureichen. Ausnahmen:
Insgesamt sollen drei Lichtbilder beigefügt werden.
Die Geburtsurkunde und das Abiturzeugnis müssen nur 1-fach vorliegen.
- Eine Bescheinigung des Landesjustizprüfungsamtes über die Einzelnoten in der zweiten juristischen Staatsprüfung ist einzureichen! Sie befindet sich nicht in den Personalakten.
- Bitte beantragen Sie das Führungszeugnis bei Einreichung des Antrages. Es wird ca. drei bis vier Wochen später direkt an das Oberlandesgericht übersandt.
- Der Antrag ist an das Niedersächsische Justizministerium zu richten, aber an das Oberlandesgericht zu übersenden. Denn:
- Das Bewerbungsverfahren wird bei dem Oberlandesgericht geführt, und zwar sowohl für den richterlichen als auch für den staatsanwaltschaftlichen Dienst.
Aktuelle Einstellungsvoraussetzungen
Für die Einstellungen in den höheren Dienst kommen derzeit nur Bewerberinnen und Bewerber in Betracht, die wenigstens ein Staatsexamen im Prädikatsbereich bestanden und im 2. Staatsexamen mindestens ein gehobenes Befriedigend (8 Punkte) erzielt haben.
Erfüllen Bewerber die erforderlichen Voraussetzungen, werden sie in eine Warteliste aufgenommen, aus der laufend und nach Einstellungsbedarf Assessorinnen und Assessoren für Einstellungsinterviews ausgewählt werden. Im unmittelbaren Anschluss an das auf ca. 1 ½ Stunden angelegte Interview wird ihnen mitgeteilt, ob für die Kommission, bestehend aus je einem Vertreter des Justizministeriums, der Generalstaatsanwaltschaft und des Oberlandesgerichts, die Eignung für den höheren Justizdienst feststellbar gewesen ist. Bei einem überdurchschnittlichen Ergebnis ist bereits im Rahmen dieses Abschlussgesprächs eine verlässliche Einstellungszusage möglich.
Bewerbungen für richterliche Plan- und Beförderungsstellen
Die Stellenausschreibung und –besetzung ist in der AV des MJ vom 16. Juni 1993 (Nds. RPfl. S. 229) geregelt.
Beachten Sie hierzu bitte folgendes:
Die Bewerbung ist an das Oberlandesgericht zu richten und auf dem Dienstweg einzureichen. Sie soll folgende Angaben enthalten:
- Dienststelle und Privatanschrift.
- Angestrebte Stelle und Fundort der Ausschreibung (Nds. RPfl. vom..., Seite...).
- Bei Bewerbungen um Stellen des richterlichen Dienstes ist anzugeben, ob eine Ehe, Verwandtschaft oder Schwägerschaft mit einer Richterin, einem Richter, einer Staatsanwältin, einem Staatsanwalt, einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt, einer ehrenamtlichen Richterin oder einem ehrenamtlichen Richter besteht, die innerhalb des Bezirks der nachgeordneten Behörden tätig sind, in deren Geschäftsbereich die ausgeschriebene Stelle zu besetzen ist.
- Angaben zu Schwerbehinderungen.
- Eine Erklärung darüber, ob Einverständnis besteht, dass die Personalakten
- von der Frauenbeauftragten eingesehen werden,
- bei einer Bewerbung um eine Beförderungsstelle im richterlichen Dienst von dem zu beteiligenden Präsidialrat eingesehen werden.
|
|